Rente mit 67 — Was Sie wissen müssen
Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze in Deutschland schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Wer heute in den Ruhestand geht oder in den nächsten Jahren plant, aufzuhören, muss genau wissen, wann der eigene Jahrgang die abschlagsfreie Rente erreicht. Denn jeder Monat, den Sie früher in Rente gehen, kostet Sie bares Geld — dauerhaft und lebenslang.
Die schrittweise Anhebung des Rentenalters auf 67 betrifft alle Jahrgänge ab 1947. Bis zum Jahrgang 1963 erfolgt die Anhebung monatsweise, ab Jahrgang 1964 gilt dann einheitlich die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Dieses Gesetz — offiziell das „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz" — wurde beschlossen, um die gesetzliche Rentenversicherung angesichts der demografischen Entwicklung langfristig finanzierbar zu halten.
In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen alles, was Sie über die Rente mit 67 wissen müssen: die Regelaltersgrenze nach Jahrgang, Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt, Ausnahmen für langjährig Versicherte und ob sich ein Weiterarbeiten über das Rentenalter hinaus finanziell lohnt.
Die Regelaltersgrenze nach Jahrgang
Die Regelaltersgrenze bestimmt, ab wann Sie Ihre reguläre Altersrente ohne Abzüge erhalten. Je nach Geburtsjahr verschiebt sich dieser Zeitpunkt um mehrere Monate nach hinten. Die folgende Tabelle zeigt die exakte Regelaltersgrenze für die aktuell relevantesten Jahrgänge:
| Geburtsjahrgang | Regelaltersgrenze | Anhebung gegenüber 65 |
|---|---|---|
| 1957 | 65 Jahre + 11 Monate | + 11 Monate |
| 1958 | 66 Jahre | + 12 Monate |
| 1959 | 66 Jahre + 2 Monate | + 14 Monate |
| 1960 | 66 Jahre + 4 Monate | + 16 Monate |
| 1961 | 66 Jahre + 6 Monate | + 18 Monate |
| 1962 | 66 Jahre + 8 Monate | + 20 Monate |
| 1963 | 66 Jahre + 10 Monate | + 22 Monate |
| 1964 und später | 67 Jahre | + 24 Monate |
Wichtig: Das Geburtsdatum entscheidet, nicht der Rentenantrag. Wer beispielsweise 1961 geboren wurde, erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 6 Monaten — unabhängig davon, wann der Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung eingeht. Die Regelaltersgrenze ist der früheste Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre Altersrente abschlagsfrei beziehen können.
Früher in Rente — Abschläge und Kosten
Viele Versicherte möchten nicht bis 67 arbeiten. Das ist grundsätzlich möglich — allerdings mit finanziellen Konsequenzen. Für jeden Monat, den Sie vor Ihrer persönlichen Regelaltersgrenze in Rente gehen, wird Ihnen ein Abschlag von 0,3 % auf die monatliche Bruttorente abgezogen. Dieser Abschlag gilt dauerhaft, also für die gesamte Bezugsdauer Ihrer Rente.
Der maximale Abschlag beträgt 14,4 % — das entspricht einer vorzeitigen Verrentung von 48 Monaten (4 Jahren). Früher als 4 Jahre vor der Regelaltersgrenze ist ein vorzeitiger Renteneintritt in der Regel nicht möglich, es sei denn, Sie erfüllen besondere Voraussetzungen (siehe Ausnahmen weiter unten).
Rechenbeispiel: 2 Jahre früher in Rente
- 1. Reguläre Bruttorente bei Regelaltersgrenze: 1.500 € pro Monat
- 2. Vorzeitiger Renteneintritt: 24 Monate (2 Jahre) früher
- 3. Abschlag: 24 Monate × 0,3 % = 7,2 %
- 4. Monatliche Kürzung: 1.500 € × 7,2 % = 108 € weniger pro Monat
- 5. Neue Bruttorente: 1.392 € pro Monat — und zwar dauerhaft
Hochgerechnet auf 20 Jahre Rentenbezug bedeutet das einen Verlust von über 25.900 €. Dem stehen allerdings 24 zusätzliche Monate Rentenbezug gegenüber (24 × 1.392 € = 33.408 €). Ob sich der vorzeitige Renteneintritt finanziell lohnt, hängt von der individuellen Lebenserwartung, dem Gesundheitszustand und den persönlichen Plänen ab. Unser Rentenrechner hilft Ihnen, verschiedene Szenarien durchzurechnen.
Ausnahmen von der Regel
Nicht jeder muss bis 67 arbeiten. Das Rentenrecht kennt mehrere Ausnahmen, die je nach Versicherungshistorie einen früheren Renteneintritt ermöglichen — teilweise sogar ohne Abschläge.
Besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre)
Wer mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge, Berücksichtigungszeiten (z. B. Kindererziehung) oder freiwillige Beiträge nachweisen kann, hat Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese kann abschlagsfrei ab 65 Jahren bezogen werden — also 2 Jahre vor der regulären Altersgrenze von 67. Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 gelten gestaffelte Altersgrenzen zwischen 63 Jahren und 4 Monaten und 65 Jahren.
Langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre)
Mit mindestens 35 Versicherungsjahren können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte bereits ab 63 Jahren beziehen. Allerdings müssen Sie hierfür Abschläge in Kauf nehmen — 0,3 % pro Monat vor der Regelaltersgrenze. Bei einem Renteneintritt mit 63 statt 67 bedeutet das einen dauerhaften Abschlag von bis zu 14,4 %.
Schwerbehinderte Menschen
Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und mindestens 35 Versicherungsjahren können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Sie können 2 Jahre vor der regulären Altersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Mit Abschlägen ist ein Rentenbeginn sogar bis zu 5 Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich — das entspricht maximal 10,8 % Abschlag.
Rente mit 63 — Für wen möglich?
Die „Rente mit 63" ist ein umgangssprachlicher Begriff, der seit 2014 für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren verwendet wird. Tatsächlich gilt die abschlagsfreie Rente mit 63 nur für die Jahrgänge bis 1952. Für alle späteren Jahrgänge steigt die Altersgrenze schrittweise an — auf bis zu 65 Jahre für den Jahrgang 1964 und jünger.
Voraussetzung ist in jedem Fall die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren. Doch was zählt als Beitragsjahr? Folgende Zeiten werden angerechnet:
- ✓ Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit
- ✓ Kindererziehungszeiten (bis zu 3 Jahre pro Kind)
- ✓ Pflege von Angehörigen (nicht erwerbsmäßig)
- ✓ Wehr- und Zivildienst
- ✓ Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I (ALG I — nicht ALG II/Bürgergeld)
- ✓ Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld
- ✓ Freiwillige Beiträge (mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge erforderlich)
Nicht angerechnet werden Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II (Hartz IV/Bürgergeld), schulische Ausbildungszeiten und Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn — es sei denn, die Arbeitslosigkeit wurde durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers verursacht.
Wer nur 35 Versicherungsjahre nachweisen kann, hat dennoch die Möglichkeit, ab 63 in Rente zu gehen — allerdings mit den genannten Abschlägen von 0,3 % pro Monat. Bei einem Renteneintritt mit 63 statt regulär 67 wären das 48 Monate × 0,3 % = 14,4 % Abschlag.
Länger arbeiten — Lohnt sich das?
Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, wird vom Gesetzgeber belohnt — und zwar gleich doppelt:
1. Zuschlag von 0,5 % pro Monat
Für jeden Monat, den Sie über die Regelaltersgrenze hinaus keine Rente beziehen, erhalten Sie einen Zuschlag von 0,5 % auf Ihre gesamte Monatsrente. Ein Jahr länger arbeiten bedeutet also 6 % mehr Rente — dauerhaft. Bei einer Bruttorente von 1.500 € wären das zusätzlich 90 € pro Monat.
2. Zusätzliche Rentenpunkte
Während Sie weiter arbeiten, zahlen Sie auch weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung ein. Dadurch sammeln Sie zusätzliche Rentenpunkte, die Ihre Monatsrente weiter erhöhen. Bei einem Durchschnittsgehalt kommt so pro zusätzlichem Arbeitsjahr rund 1,0 Rentenpunkte hinzu — das entspricht aktuell etwa 39,32 € mehr Monatsrente (Stand 2026).
In der Summe bringt ein Jahr Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus bei einem Durchschnittsverdiener etwa 129 € mehr Rente pro Monat (90 € Zuschlag + 39 € aus zusätzlichem Rentenpunkt). Hinzu kommt ein weiteres Jahr Gehalt statt Rente.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt zudem: Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, muss keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung mehr zahlen. Das erhöht das Nettogehalt zusätzlich. Der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung (1,3 %) wird Ihnen als Bonus direkt ausgezahlt — ein weiterer finanzieller Anreiz.
Häufig gestellte Fragen zur Rente mit 67
Kann ich trotz Rente mit 67 schon mit 63 aufhören zu arbeiten? ▾
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Mit mindestens 35 Versicherungsjahren können Sie ab 63 die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen — allerdings mit Abschlägen von 0,3 % pro Monat vor der Regelaltersgrenze. Mit 45 Beitragsjahren ist ein abschlagsfreier Renteneintritt ab 65 möglich (für Jahrgang 1964+). Ohne diese Voraussetzungen müssen Sie bis zur Regelaltersgrenze warten.
Wie hoch ist der Abschlag, wenn ich 3 Jahre vor Regelalter in Rente gehe? ▾
Bei 3 Jahren (36 Monaten) vorzeitigem Renteneintritt beträgt der Abschlag 36 × 0,3 % = 10,8 %. Bei einer Bruttorente von 1.500 € bedeutet das eine dauerhafte Kürzung um 162 € auf 1.338 € pro Monat. Dieser Abschlag gilt für die gesamte Dauer des Rentenbezugs und wird auch bei späteren Rentenerhöhungen beibehalten.
Werden die Abschläge bei der Rente irgendwann aufgehoben? ▾
Nein. Einmal festgesetzte Abschläge gelten dauerhaft — sie werden nicht aufgehoben, wenn Sie die reguläre Altersgrenze erreichen. Allerdings können Sie vor Rentenbeginn sogenannte „Ausgleichszahlungen" an die Deutsche Rentenversicherung leisten, um die Abschläge ganz oder teilweise zu kompensieren. Diese Sonderzahlungen sind zudem steuerlich als Vorsorgeaufwendungen absetzbar.
Lohnt es sich, über 67 hinaus zu arbeiten? ▾
Finanziell kann sich das sehr lohnen: Sie erhalten einen Zuschlag von 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr) auf die Monatsrente, sammeln zusätzliche Rentenpunkte und zahlen keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge mehr. Ein Jahr länger arbeiten kann die Monatsrente um über 120 € steigern. Ob sich das persönlich lohnt, hängt von Gesundheit, Motivation und individuellen Lebensumständen ab.